Kirchenverwaltungswahl 2018

Die Kirchenverwaltungswahl findet am Samstag, 17. November 2018 vor und nach der Vorabendmesse (von 17:30 bis 18:30 Uhr sowie von 19:15 bis 20:15 Uhr), sowie am Sonntag, 18. November 2018 von 14 bis 17 Uhr in Nankendorf im statt. Die Kandidatenliste können Sie Vorort in Nankendorf in der St. Martinus Kirche einsehen, da die Kandidaten einer Veröffentlichung Ihrer Namen auf dieser Webseite nicht zugestimmt haben.

Was sind die Kirchenverwaltungswahlen?

In diesem Jahr finden in den bayerischen Diözesen die Kirchenverwaltungswahlen statt; so auch im . Am 18. November 2018 öffnen in allen Kirchengemeinden des Erzbistums die Wahllokale, um den Katholikinnen und Katholiken die Mitgestaltung ihrer Gemeinden zu ermöglichen. Da die letzten schon sechs Jahre zurückliegen, kommt vielleicht doch die ein oder andere Frage auf: Was ist die , warum ist sie so wichtig, wie laufen die Wahlen konkret ab und wie kann man selbst für die Kirchenverwaltung der eigenen Gemeinde kandidieren?

Was ist die Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung ist das kirchliche und staatliche Vertretungsorgan der örtlichen Kirchengemeinde und ihres Vermögens in der Kirchenstiftung in jeder Kirchengemeinde. Sie setzt sich aus dem Kirchenverwaltungsvorstand – gewöhnlich dem der Gemeinde – und den Kirchenverwaltungsmitgliedern zusammen.

Die Zahl der Mitglieder der Kirchenverwaltung bestimmt sich durch die Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde. Je mehr Katholiken eine Kirchengemeinde zählt, desto mehr Mitglieder hat die Kirchenverwaltung. So sind in einer Gemeinde mit bis zu 2000 Katholiken grundsätzlich vier Kirchenverwaltungsmitglieder, bis zu 6000 Katholiken sechs Mitglieder und mit mehr als 6000 Katholiken in der Gemeinde acht Mitglieder zu wählen.

Warum ist die Kirchenverwaltung für die Katholikinnen und Katholiken so wichtig?

Das Aufgabenfeld der Kirchenverwaltung umfasst die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse, vor allem die Sorge um die würdige Gottesdienstfeier. Weiter gehört in den Verantwortungsbereich der Kirchenverwaltung die Verwaltung

der Einrichtungen vor Ort (wie Kirche, Kindergarten, Pfarrheim, Pfarrhaus, etc.)

der Finanzen und des Vermögens

des Personals

In der bevorstehenden Wahlperiode wird zusätzlich die Beratung und Gestaltung der zukünftigen Strukturen in den neuen Seelsorgebereichen dazukommen, z. B. Zusammenarbeit von benachbarten Kirchenstiftungen in gemeinsamen Pfarrbüros.

Auch bei bestehenden Anstellungsverhältnissen zwischen der Kirchenstiftung und z.B. einer Pfarrsekretärin/Pfarrsekretär oder und einer/einem Erzieherin/Erzieher in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft der Kirchenstiftung obliegt der Kirchenverwaltung die Verantwortung.

Zur Strukturierung der Einnahmen und Ausgaben der Kirchenstiftung verfasst der Kirchenpfleger einen Haushaltsplan sowie eine Jahresrechnung. Beides muss von der Kirchenverwaltung beraten und beschlossen werden.

Im Allgemeinen ist die Kirchenverwaltung für die ortskirchlichen Bedürfnisse der Kirchenmitglieder verantwortlich.

Wie gestalten sich die Wahlen der Kirchenverwaltung?

Die Wahl der Kirchenverwaltung findet am 18. November 2018 in der Erzdiözese Bamberg statt.

Gewählt wird auf sechs Jahre. Die Wahl erfolgt in Form einer Urnenwahl. Es besteht aber die Möglichkeit bis zum 14. November 2018 mündlich oder schriftlich Briefwahl in der jeweiligen Gemeinde zu beantragen.

Wahlberechtigt sind alle Christinnen und Christen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Angehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche

Hauptwohnsitz im Bereich der jeweiligen Kirchengemeinde

Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Wahltag

Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, auch im zivilen Sinn

Wer kann kandidieren?

Die weiteren Mitglieder der Kirchenverwaltung neben dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand sind Ehrenamtliche, die Verantwortung für ihre Gemeinde übernehmen wollen. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind:

Angehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche

Hauptwohnsitz im Bereich der jeweiligen Kirchengemeinde

Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Wahltag

Kirchensteuerpflichtig

Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, auch im zivilen Sinn

Wahlberechtigte können bis zum 15. Oktober 2018 Wahlvorschläge einreichen.

Aufgaben der Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass das Stiftungsvermögen gewissenhaft und sparsam verwaltet wird sowie die ortskirchlichen Bedürfnisse befriedigt werden. Zu den ortskirchlichen Bedürfnissen zählen insbesondere, das Abhalten einer würdigen Feier des Gottesdienstes, der Unterhalt der Kirchen sowie der sonstigen pfarrlichen Gebäude.

Die Aufgabe der Kirchenverwaltung liegt darin, das ihr anvertraute Stiftungsvermögen zu erhalten und ordnungsgemäß zu verwalten. Hierzu stellt die Kirchenverwaltung einen Haushaltsplan auf, berät und beschließt diesen. Über die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Rechnungsjahres ist von der Kirchenverwaltung eine Jahresrechnung aufzustellen, die mittels Beschluss von der Kirchenverwaltung anerkannt wird. Die Aufstellung von Haushaltsplan und Jahresrechnung liegt im Verantwortungsbereich des Kirchenpflegers. Kann aber auch auf eine Rechnungsfertigerin/Rechnungsfertiger übertragen werden. Das Gremium der Kirchenverwaltung berät z.B. über die Durchführung einer Kirchensanierung und fasst einen entsprechenden Beschluss. Auch finden Fragen rund um bestehende Beschäftigungsverhältnisse z.B. für eine Pfarrsekretärin Eingang in die Kirchenverwaltungssitzung. Die Aufgaben sind sehr vielfältig und unterscheiden sich sehr stark vor Ort in den jeweiligen Stiftungen, da sie abhängig sind von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.

Die Amtszeit der Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt sechs Jahre.

Das Mitwirken und Mitgestalten in der Kirchenverwaltung erfolgt unentgeltlich und ehrenamtlich.

Fragen zu den Kirchenverwaltungswahlen im Erzbistum Bamberg:

Am 18. November sind die neuen Mitglieder der Kirchenverwaltungen zu bestimmen. Für die bistumsweite Organisation der Kirchenverwaltungswahl ist die Finanzkammer des Erzbistums Bamberg zuständig. Das Heinrichsblatt hat im Vorfeld der Wahl mit Finanzdirektor Mathias Vetter und dem Leiter der Revisionsabteilung, Klaus Hofmann, gesprochen.

Die Kirchenverwaltungen sind oft unbekannt und stehen bisweilen im Schatten des Pfarrgemeinderates. Was unterscheidet die Kirchenverwaltung vom ?

Mathias Vetter: Der Pfarrgemeinderat und seine Sachausschüsse kümmern sich um den pastoralen Bereich, zu dem beispielsweise die Liturgie und die Gottesdienstvorbereitung gehören. Mit den vielen kirchlichen Themen und Aktivitäten gestalten sie das Leben in der Pfarrgemeinde. Die Kirchenverwaltung ist das Organ der Kirchenstiftung und vertritt diese als gesetzlicher Vertreter gerichtlich und außergerichtlich. Sie trägt Sorge für die Infrastruktur wie Gebäude und Personal, die Verwaltung der Stiftung sowie die Finanzierung des kirchlichen Lebens in der Pfarrgemeinde. Somit stehen insbesondere Fragen der Finanz- und Vermögensverwaltung im Fokus.

Was sind denn die Aufgaben der Kirchenverwaltung? Können Sie das einmal beschreiben?

Klaus Hofmann: Die grundsätzliche Aufgabe der Kirchenverwaltung ist der sorgsame Umgang mit dem Kirchenvermögen, das von ihr verwaltet wird. Und es geht darum, die sogenannten ortskirchlichen Bedürfnisse zu erfüllen. Das sind beispielsweise ein würdiger Rahmen der Gottesdienstfeier oder der Erhalt des Gotteshauses. Eine weitere wesentliche Aufgabe der Kirchenverwaltung besteht in der Erstellung der Jahresrechnung sowie des Haushaltsplans der Kirchenstiftung.

So gesehen wäre es nicht schlecht, als Kandidat von diesen Themen zumindest ein wenig Ahnung zu haben, oder?

Mathias Vetter: Wichtig ist, dass man aufgeschlossen für Verwaltungsfragen ist und sich mit diesen Themen anfreunden kann. Erfahrungen aus dem berufliche Bereich wären sicherlich vorteilhaft, sind aber keine Grundvoraussetzung.

Der Pfarrgemeinderat ist ein beratendes Gremium. Welche Kompetenzen hat denn die Kirchenverwaltung?

Mathias Vetter: Auch, wenn festzuhalten ist, dass der Pfarrgemeinderat als Pastoralrat den Pfarrer berät und unterstützt, fasst er natürlich auch Beschlüsse und wird in eigener Verantwortung tätig. Die von Kirchenverwaltungen als gesetzliche Vertreter der Stiftung gefassten Beschlüsse sind jedoch zwingend zu vollziehen.

Klaus Hofmann: Zum Beispiel bei anstehenden Baumaßnahmen ist es Aufgabe der Kirchenverwaltung darüber zu beraten und dann auch zu beschließen, ob diese Baumaßnahme durchgeführt wird. Die Kirchenverwaltung ist ein demokratisches Organ, das mit Mehrheitsbeschlüssen die Entscheidungen trifft.

Kann der Pfarrer auch überstimmt werden?

Mathias Vetter: Ja, auch wenn dies vermutlich nicht oft der Fall ist und man einvernehmliche Entscheidungen anstrebt. Die Kirchenverwaltungsbeschlüsse sind umzusetzen, auch wenn der Kirchenverwaltungsvorstand, also der Pfarrer einmal anderer Meinung war, als die übrigen Mitglieder. Er hat eine Stimme, wie jedes andere Mitglied auch.

Gibt es auch eine Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung?

Klaus Hofmann: Es ist nicht so, dass Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung parallel nebeneinander agieren. Stets ist ein Mitglied der Kirchenverwaltung zu den Sitzungen des Pfarrgemeinderats zu laden. Auch an den Kirchenverwaltungssitzungen nimmt ein Vertreter des Pfarrgemeinderats teil, um so einen Informationsaustausch zwischen beiden Gremien herzustellen.

Wenn ich nun ernsthaft darüber nachdenke für die Kirchenverwaltungswahl mich aufstellen zu lassen, wieviel Zeit sollte ich denn mitbringen?

Mathias Vetter: Das ist sehr unterschiedlich und hängt von den anfallenden Themen ab. Laut Stiftungsordnung müssen pro Jahr mindestens zwei Sitzungen stattfinden. Wenn beispielsweise Baumaßnahmen anstehen, dann können es sicherlich auch mehrere Sitzungen sein. Aber es sind ja nicht nur die Besprechungstermine, für die man Zeit einplanen muss. Es hängt auch von den verschiedenen Aufgabenbereichen ab, für die man als Kirchenverwaltungsmitglied Verantwortung übernehmen möchte. Daher ist eine Arbeitsteilung wichtig.

In der besteht ein Pfarrgemeinderat. Nun haben viele Pfarreien mehrere Kirchen. Werden für die Filialkirchenstiftungen eigene Kirchenverwaltungen gewählt?

Klaus Hofmann: Auch für Filialkirchenstiftungen, wo eine entsprechende Filialkirchengemeinde besteht, ist zwingend eine Kirchenverwaltung zu wählen.

Mathias Vetter: In diesem Zusammenhang kann noch erwähnt werden, dass im Hinblick auf die künftigen Seelsorgebereiche immer wieder die Frage auftaucht, ob für die Verwaltung künftig noch die bisherige Zahl an Ehrenamtlichen benötigt wird. Die Antwort ist ganz klar: Ja, da die Stiftungen weiterhin bestehen bleiben und eine eigene Kirchenverwaltung zu bilden ist. Von daher ist es wichtig, dass möglichst viele Katholiken mitwirken.

Die Seelsorgebereiche, Sie haben es gerade angesprochen, werden immer größer. Die Amtszeit geht sechs Jahre. Das ist doch ein sehr langer Zeitraum. Bis dahin sollte der aktuelle Prozess zur Neustrukturierung der doch abgeschlossen sein.

Mathias Vetter: Die Seelsorgebereiche werden vor allem im Hinblick auf die personelle Situation des pastoralen Personals größer. Wir sind dabei Konzepte zu erarbeiten, wie die Kirchenverwaltungsvorstände in den Pfarreien von Verwaltungsaufgaben entlastet werden können. Gleichzeitig sind hier aber auch die Aufgaben der Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger in den Blick zu nehmen. Es ist geplant, Verwaltungsleitungen für die Seelsorgebereiche einzustellen, die von der Diözese bezahlt werden.

Das heißt: es gibt eine Entlastung für die Ehrenamtlichen durch die hauptamtlichen Verwaltungsleiter?

Mathias Vetter: Wir hoffen, dass durch die Verwaltungsleitungsstellen letztlich auch der Aufgabenbereich der Kirchenpfleger und auch der Kirchenverwaltungen unterstützt werden kann.

Nun mag sich der eine oder andere Katholik fragen, was hat das mit mir zu tun. Warum ist es wichtig, dass ich am 18. November wählen gehe?

Klaus Hofmann: Es ist ganz wichtig, dass am 18. November die Angehörigen der Pfarreien zur Wahl gehen. Durch eine hohe Wahlbeteiligung wird den Kandidatinnen und Kandidaten signalisiert: die Kirchengemeinde steht hinter ihnen. Daher unser Appell, sich rege an der Wahl zu beteiligen.

Gibt es auch die Möglichkeit zur Briefwahl?

Klaus Hofmann: Ja, es besteht – wie bei den Bundes- oder Landtagswahlen -, die Möglichkeit der Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen sind frühzeitig im Pfarrbüro anzufordern, um so sein Wahlrecht wahrzunehmen.

Das Interviewte führte Christoph Gahlau für das Heinrichsblatt.

kirchenverwaltungswahl-bamberg.de

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