Pfarrgemeinderat

Pfarrgemeinderatswahl 20. März 2022

Am 12. Mai 2022 fand die konstituierende Sitzung des Pfarrgemeinderates Nankendorf statt. Als Vorsitzende wurden Hr. Stephan Stöckel und Hr. Tibor Nagy gewählt, als Schriftführerin Fr. Annemarie Fuhrmann. Unsere Pfarrei wird von Hr. Stephan Stöckel im Seelsorgebereichsrat vertreten. Unser Pfarrgemeinderat setzt sich wie folgt zusammen:

Gewählte Mitglieder

  • Renate Krauß
  • Tibor Nagy
  • Rosemarie Steinbrecher
  • Stephan Stöckel
  • Monika Zahn
  • Lothar Zitzmann

Geborenes Mitglied

  • Kaplan Pradeep Tirkey

Nachberufene Mitglieder

  • Marian Distler
  • Annemarie Fuhrmann

Beratende Mitglieder

  • Celina Stadter
  • Nikola Zeilmann

Protokolle der Sitzungen

2021_3_Protokoll der 3. Sitzung 11.11.2021

2021_2_Protokoll der 2. Sitzung 13.10.2021

2021_1_Protokoll der 1. Sitzung 23.06.2021

2020_Protokoll der Sitzung PGR KV-Nankendorf KV-Wohnsgehaig 23.09.2020

2020_3_Protokoll der 3. Sitzung 05.08.2020

2020_Protokoll der Sitzung wegen der Corona-Lockerungen 25.06.2020

2020_2_Protokoll der 2. Sitzung 06.05.2020

2020_1_Protokoll der 1. Sitzung 19.02.2020

2019_5_Protokoll der 5. Sitzung 19.11.2019

2019_Protokoll der Sitzung 15.11.2019

2019_4_Protokoll der 4. Sitzung 02.10.2019

2019_3_Protokoll der 3. Sitzung 24.07.2019

2019_2_Protokoll der 2. Sitzung 24.04.2019

2019_Protokoll der Pfarrversammlung 2019

2019_1_Protokoll der 1. Sitzung 23.01.2019

2018_6_Protokoll der 6. Sitzung 29.12.2018

2018_5_Protokoll der 5. Sitzung 14.11.2018

2018_4_Protokoll der 4. Sitzung 26.09.2018

2018_3_Protokoll der 3. Sitzung 13.06.2018

2018_2_-Protokoll-der-2.-Sitzung-18.04.2018

2018_1_Protokoll der konstituierenden Sitzung 14.03.2018

2018-1 Protokoll des Pfarrgemeinderats, anschließend Neuwahlen

2017-5 Protokoll des Pfarrgemeinderats

2017-4 Protokoll des Pfarrgemeinderats

2017-3 Protokoll des Pfarrgemeinderats

2017-2 Protokoll des Pfarfgemeinderats

2017-1 Protokoll des Pfarrgemeinderats

2016-4 Protokoll des Pfarrgemeinderats

2016-3 Protokoll des Pfarrgemeinderats

2016-2 Protokoll des Pfarrgemeinderats

2016-1 Protokoll des Pfarrgemeinderats

2015-3 Protokoll des Pfarrgemeinderats

2015-2 Protokoll des Pfargemeinderats

2015-1 Protokoll des Pfarrgemeinderats

2014-4 Protokoll des Pfarrgemeinderats

2014-3 Protokoll des Pfarrgemeinderats

2014-2 Protokoll des Pfarrgemeinderats

2014-1 Protokoll der konstituierenden_Sitzung des Pfarrgemeinderats

Aufgaben

Was ist der Pfarrgemeinderat?

Ein Leitungsgremium. Hier können von der Gemeinde gewählte Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt.

Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?

Laut Satzung beinahe unendlich viele: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit. In der Praxis jedoch wird jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte setzen und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zur Kirchenverwaltung. Mit ihr berät er die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen.

Auf welcher Grundlage arbeiten die Pfarrgemeinderäte?

Seit dem II. Vatikanischen Konzil wächst die Überzeugung, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise.

Welche Bedeutung haben die Pfarrgemeinderäte für die Zukunft der Kirche?

Eine sehr große. Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen.

Mitarbeit

Wer kann Mitglied werden?

Jeder Katholik ab 16 Jahre.

Wie setzt sich der Pfarrgemeinderat zusammen?

Die Zahl der Ratsmitglieder liegt, je nach Größe der Pfarrgemeinde, zwischen 8 und 20. Neben den gewählten gibt es die amtlichen Mitglieder. Dazu gehören z.B. der Pfarrer, der Kaplan, Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten.

Wahlen

Wer kann wählen?

Wählen können alle Katholiken ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die am Wahltag in der Pfarreiengemeinschaft bzw. in der Pfarrei ihren ständigen Wohnsitz haben.

Wie wird gewählt?

Es wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.

Wie erfahre ich von der Wahl?

Jede Wählerin und jeder Wähler erhält vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. In vielen Pfarreien wird sogar allgemeine Briefwahl durchgeführt. Hierbei erhält jeder Wahlberechtigte automatisch alle erforderlichen Wahlunterlagen.

Quelle: pfarrgemeinderatswahl-bamberg.de