Pfarrgemeinderat

Pfarrgemeinderat – Wahlperiode 2026 – 2030

Vorsitzende

  • N.N.
  • N.N.

Schriftführerin

  • N.N.

Mitglieder

  • Jürgen Bischoff
  • Marian Distler
  • Annemarie Fuhrmann
  • Karl-Heinz Gick (berufen)
  • Renate Krauß
  • Tibor Nagy
  • Lothar Zitzmann

Vertreter im Seelsorgebereichsrat

  • N.N.

Ein Leitungsgremium. Hier können von der Gemeinde gewählte Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt.

Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?

Laut Satzung beinahe unendlich viele: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit. In der Praxis jedoch wird jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte setzen und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zur Kirchenverwaltung. Mit ihr berät er die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen.

Auf welcher Grundlage arbeiten die Pfarrgemeinderäte?

Seit dem II. Vatikanischen Konzil wächst die Überzeugung, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise.

Welche Bedeutung haben die Pfarrgemeinderäte für die Zukunft der Kirche?

Eine sehr große. Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen.

Mitarbeit

Wer kann Mitglied werden?

Jeder Katholik ab 16 Jahren.

Wie setzt sich der Pfarrgemeinderat zusammen?

Die Zahl der Ratsmitglieder liegt, je nach Größe der Pfarrgemeinde, zwischen 8 und 20. Neben den gewählten gibt es die amtlichen Mitglieder. Dazu gehören z.B. der Pfarrer, der Kaplan, Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten.

Wahlen

Wer kann wählen?

Wählen können alle Katholiken ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die am Wahltag in der Pfarreiengemeinschaft bzw. in der Pfarrei ihren ständigen Wohnsitz haben.

Wie wird gewählt?

Es wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.

Wie erfahre ich von der Wahl?

Jede Wählerin und jeder Wähler erhält vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. In vielen Pfarreien wird sogar allgemeine Briefwahl durchgeführt. Hierbei erhält jeder Wahlberechtigte automatisch alle erforderlichen Wahlunterlagen.

Quelle: pfarrgemeinderatswahl-bamberg.de